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22. 03. 2020 – Vom Schreibtisch des Bürgermeisters – 9 Punkte Plan veröffentlicht

Liebe Freisbacher,

Wie Sie vielleicht schon gehört haben, haben sich die Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder auf einen Neun-Punkte-Plan mit Schutzmaßnahmen zum Verlangsamen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 geeinigt.

Rathaus Freisbach | Foto: M. BrücknerDie Lage ist sehr sehr ernst, es geht um Leben oder Tod. Daher sind diese Einschränkung der persönlichen Freiheit unumgänglich.

 

 

 

 

 

Hier der 9 Punkte-Plan:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich (wie z.B. Medizin. Fußpflege, Optiker).
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

In Rheinland-Pfalz sollen diese Maßnahmen ab Dienstag, 24.03.2020 um 0.00 Uhr in Kraft treten.

Liebe Freisbacher,

Ich möchte mich bei allen, die sich an die bisher festgesetzten Maßnahmen gehalten haben, um das Ausbreiten dieser Krankheit zu reduzieren, bedanken.

Es freut mich ganz besonders, das wir auch in Freisbach eine Nachbarschaftshilfe ins Leben gerufen haben, die sich um alle kümmern die Hilfe brauchen

Liebe Freisbacher, Sie haben es jetzt in der Hand ob wir das Virus eindämmen können. Bitte haltet Sie sich ich weiter an die vereinbarten Schutzmaßnahmen, diese retten Menschen.

Achten Sie aber auch auf sich selbst und Ihre Nächsten und bleiben Sie vor allen Dingen gesund. Ich halte sie weiter auf dem laufenden.

Ihr Peter Gauweiler
Ortsbürgermeister

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