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Auszug der öfftl. Sitzung des Gemeinderates

Aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Freisbach vom 27. Juli 2014
Beratungsgegenstände:
Öffentlicher Teil

Nr. 1: Einwohnerfragestunde

Entfällt, da keine Einwohner anwesend

Nr. 2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Ortsbürgermeister Gauweiler verpflichtet das Ratsmitglied Thomas Kögel entsprechend § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Herr Kögel erhält ein Kommunalbrevier 2014 und eine schriftliche Ausfertigung der wesentlichen Rechtsvorschriften eines Ratsmitgliedes.

Nr. 3: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Beschlussfassung über die Entlastung
Der Vorsitzende erläutert ausführlich den Tagesordnungspunkt, übergibt anschließend den Vorsitz an den Ortsbeigeordneten Andreas Menz und nimmt im Zuhörerbereich Platz.
Herr Menz stellt das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ausführlich da. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Freisbach hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2014 den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang – der Ortsgemeinde Freisbach für das Haushaltsjahr 2012 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft.
Die Prüfung erfolgte nach einem Leitfaden zur Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse, den die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld auf Grundlage der Handlungsempfehlungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz erarbeitet hat. Aufgrund der Komplexität der Prüfungsunterlagen wurde keine lückenlose Prüfung der Geschäfts- und Buchungsvorgänge durchgeführt. Es erfolgten Einzelfall- und Plausibilitätsprüfungen. (Stichprobenprüfungen / Belegprüfungen)
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte fest, dass aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, der Jahresabschluss 2012 den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Jahresabschluss 2012 vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Freisbach.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.

Es ergeht einstimmig folgender Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Freisbach beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 244.607,32 € und einer Bilanzsumme in Höhe von 6.656.419,58 €. Dem Ortsbürgermeister, dem Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lingenfeld und dessen Stellvertretern wird für das Jahr 2012 Entlastung erteilt“.

Nr. 4: Informationen und Anfragen
Der Vorsitzende berichtet über die Sitzung des Bauausschusses am 21.07.2014.
Er informiert weiterhin über den aktuellen Sachstand der Neugestaltung der Außenanlage in der Kindertagesstätte.

Im nichtöffentlichen Teil berät und beschließt der Rat über Grundstücksangelegenheiten.

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