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Aktuell kommt es zu vermehrten Beschwerden unserer Einwohnerinnen und Einwohner bzgl. Drohnenflügen über unserem Dorf und der dazugehörigen Privatgrundstücke.
Aus diesem Anlass möchten wir darauf hinweisen, was beim Einsatz von Drohnen erlaubt ist – und was nicht.
Drohne über Nachbars Garten? So einfach ist das nicht.
Drohnen sind faszinierende Geräte – für Hobbyfilmer, Technikfans oder zur Vermessung von Grundstücken. Doch wer mit einer Drohne über fremde Häuser, Gärten oder Felder fliegt, kann dabei schnell gegen geltendes Recht verstoßen.
Grundsätzlich gilt:
Der Überflug von privaten Grundstücken ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin erlaubt. Das gilt insbesondere, wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist – und das ist heutzutage fast immer der Fall.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Regelungen ergeben sich aus:
- der Luftverkehrsordnung (LuftVO),
- dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der DSGVO,
- dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – hier vor allem §§ 823 und 1004 (Schutz von Eigentum und Persönlichkeitsrechten).
Wer also ohne Zustimmung fremde Grundstücke überfliegt oder gar Aufnahmen macht, kann unter Umständen Anzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder des Datenschutzes riskieren.
Kamera = besonders sensibel
Sobald eine Drohne mit Kamera unterwegs ist, gelten noch strengere Regeln. Denn: selbst wenn keine Aufnahme gespeichert wird, reicht schon der Eindruck einer Überwachung, um als Eingriff in die Privatsphäre zu gelten. Das betrifft auch Gärten, Terrassen oder sogar Fensterfronten.
Was ist erlaubt?
Flüge im öffentlichen Raum (z. B. über Felder oder öffentliche Wege) sind in der Regel erlaubt – aber auch hier gelten Höhenbeschränkungen und Abstandsregeln.
- Über Privatgrundstücke darf man nur fliegen, wenn eine Erlaubnis vorliegt – egal ob mit oder ohne Kamera.
- Keine Flüge über Menschenansammlungen, Schulen, Kindergärten oder Einsatzorte.
Was tun bei einem Verstoß?
Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Drohne ohne Erlaubnis über Ihr Grundstück fliegt oder Aufnahmen gemacht werden, können Sie:
- den Vorfall dokumentieren (z. B. mit Foto oder Video),
- sich an die Polizei wenden,
- in schweren Fällen rechtliche Schritte einleiten.
Unser Appell
Wir bitten alle Drohnenpilotinnen und -piloten in Freisbach um einen verantwortungsvollen und respektvollen Umgang mit dieser Technik. Drohnen können faszinierende Perspektiven eröffnen – aber nur, wenn die Rechte und die Privatsphäre anderer geachtet werden.
Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung.
Urheber Foto: Caracal, Romania