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Liebe Freisbacher,
auf Grund der Unvernunft mancher Menschen wurde vom Landrat Fritz Brechtel mit Wirkung vom 21.3.2020 ein zweiwöchiges Betretungsverbot für Öffentliche Orte erlassen, seine nachstehende Test. Für unser aller Gesundheit, haltet euch bitte daran.
Wir weiten die Schutzmaßnahmen in der gesamten Südpfalz (Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie Stadt Landau) weiter aus. Beobachtungen aus den vergangenen Tagen lassen befürchten, dass die Maßnahmen aus den jüngsten Verfügungen nicht ausreichen, um die Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung hinreichend zu schützen.
Aus diesem Grund wird ein zweiwöchiges Betretungsverbot für öffentliche Orte verhängt (gültig von 21.3-3.4). Den genauen Wortlaut dieser Regelung entnehmen Sie bitte den Webseiten der Landkreise SÜW, GER oder der Stadt LD.
Hier die wichtigsten Punkte:
- Das Verbot gilt für öffentliche Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen oder Parkanlagen.
- Das Haus oder die Wohnung darf nur noch verlassen, wer Lebensmitteleinkäufe oder Arztbesuche erledigt, Hilfeleistungen für unterstützungsbedürftige Personen erbringt, sich auf dem Weg zur Arbeit befindet oder seine Kinder in Notbetreuung unterbringt.
- Für diejenigen, die sich im Freien aufhalten (Punkt 2.), gelten folgende Bestimmungen: zu allen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Dies gilt auch für die Nutzung von Bussen und Bahnen.
Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind weiter erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben.
Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch sowie die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) weisen die Mitbürgerinnen und Mitbürger darauf hin, in den nächsten 14 Tagen zuhause zu bleiben und bitten um Verständnis für diesen Schritt.
Da als vorbereitende Maßnahme in allen Bezirken (SÜW, GER, LD) Notkrankenhäuser vorbereitet werden, rufen die Kommunen auf, dass sich Menschen mit einer medizinischen Ausbildung (Ärzte, Pflegekräfte, Ausgebildete im Rettungsdienst) als freiwillige Helfer zur Verfügung stellen.
Melden Sie sich hierzu bitte bei den für Sie zuständigen Stellen:
Für den Landkreis Germersheim: Tel. 07274/53-410 oder notkrankenhaus@kreis-germersheim.de.
Für die Stadt Landau: Tel. 06341/13-9937 oder notkrankenhaus@landau.de.
Für den Landkreis Südliche Weinstraße: notkrankenhaus@suedliche-weinstrasse.de.
Alle Informationen Verfügungen des Landkreises Germersheim mit Bezug zum Coronavirus auf der Webseite www.kreis-germersheim.de