Aus der Niederschrift \u00fcber die \u00f6ffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Freisbach\u00a0vom 27. Juli 2014 Entf\u00e4llt, da keine Einwohner anwesend<\/p>\n Nr. 2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Nr. 3: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung Es ergeht einstimmig folgender\u00a0Beschluss: Nr. 4: Informationen und Anfragen Im nicht\u00f6ffentlichen Teil<\/strong> ber\u00e4t und beschlie\u00dft der Rat \u00fcber Grundst\u00fccksangelegenheiten.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Aus der Niederschrift \u00fcber die \u00f6ffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Freisbach\u00a0vom 27. Juli 2014 Beratungsgegenst\u00e4nde: \u00d6ffentlicher Teil<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[37,38],"yoast_head":"\n
\nBeratungsgegenst\u00e4nde:<\/strong>
\n\u00d6ffentlicher Teil<\/strong>
\n
\nNr. 1: Einwohnerfragestunde<\/p>\n
\nOrtsb\u00fcrgermeister Gauweiler verpflichtet das Ratsmitglied Thomas K\u00f6gel entsprechend \u00a7 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung seiner Pflichten. Herr K\u00f6gel erh\u00e4lt ein Kommunalbrevier 2014 und eine schriftliche Ausfertigung der wesentlichen Rechtsvorschriften eines Ratsmitgliedes.<\/p>\n
\nDer Vorsitzende erl\u00e4utert ausf\u00fchrlich den Tagesordnungspunkt, \u00fcbergibt anschlie\u00dfend den Vorsitz an den Ortsbeigeordneten Andreas Menz und nimmt im Zuh\u00f6rerbereich Platz.
\nHerr Menz stellt das Ergebnis der Pr\u00fcfung durch den Rechnungspr\u00fcfungsausschuss ausf\u00fchrlich da. Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss der Ortsgemeinde Freisbach hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2014 den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang – der Ortsgemeinde Freisbach f\u00fcr das Haushaltsjahr 2012 nach den Bestimmungen der \u00a7\u00a7 112 und 113 GemO gepr\u00fcft.
\nDie Pr\u00fcfung erfolgte nach einem Leitfaden zur Pr\u00fcfung kommunaler Jahresabschl\u00fcsse, den die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld auf Grundlage der Handlungsempfehlungen des Gemeinde- und St\u00e4dtebundes Rheinland-Pfalz erarbeitet hat. Aufgrund der Komplexit\u00e4t der Pr\u00fcfungsunterlagen wurde keine l\u00fcckenlose Pr\u00fcfung der Gesch\u00e4fts- und Buchungsvorg\u00e4nge durchgef\u00fchrt. Es erfolgten Einzelfall- und Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfungen. (Stichprobenpr\u00fcfungen \/ Belegpr\u00fcfungen)
\nDie Pr\u00fcfung hat zu keinen Einwendungen gef\u00fchrt.
\nDer Rechnungspr\u00fcfungsausschuss stellte fest, dass aufgrund der bei der Pr\u00fcfung gewonnenen Erkenntnisse, der Jahresabschluss 2012 den gesetzlichen Vorschriften und erg\u00e4nzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Jahresabschluss 2012 vermittelt unter Beachtung der Grunds\u00e4tze ordnungsm\u00e4\u00dfiger Buchf\u00fchrung ein den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechendes Bild der Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Freisbach.
\n\u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachtr\u00e4glich genehmigt.<\/p>\n
\nDer Ortsgemeinderat Freisbach beschlie\u00dft die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 mit einem Jahresfehlbetrag in H\u00f6he von 244.607,32 \u20ac und einer Bilanzsumme in H\u00f6he von 6.656.419,58 \u20ac. Dem Ortsb\u00fcrgermeister, dem Ortsbeigeordneten sowie dem B\u00fcrgermeister der Verbandsgemeinde Lingenfeld und dessen Stellvertretern wird f\u00fcr das Jahr 2012 Entlastung erteilt“.<\/p>\n
\nDer Vorsitzende berichtet \u00fcber die Sitzung des Bauausschusses am 21.07.2014.
\nEr informiert weiterhin \u00fcber den aktuellen Sachstand der Neugestaltung der Au\u00dfenanlage in der Kindertagesst\u00e4tte.<\/p>\n