<\/p>\n\n\n\n
Liebe Freisbacher,<\/p>\n\n\n\n
seit Dienstag, 24. M\u00e4rz, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus.<\/p> \n
Die bisher g\u00fcltigen Allgemeinverf\u00fcgung des Landkreises Germersheim sind aufgehoben<\/a>. Zwischen der neuen landesweiten Corona-Bek\u00e4mpfungsverordnung und der bisherigen Allgemeinverf\u00fcgung des Landkreises Germersheim bestehen nur kleinere Unterschiede in den Details. Der wichtigste: Parks und Gr\u00fcnanlagen, deren Betreten bislang generell verboten war, sind nun wieder offen \u2013 allerdings nur unter den bekannten Vorgaben. Der Aufenthalt im \u00f6ffentlichen Raum ist demnach nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben, gestattet. Zu anderen Personen ist in der \u00d6ffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n Auf einer eigenen \u00dcbersichtsseite<\/a> haben wir die wichtigsten Fragen zur aktuellen Lage in unserem Ort und dem Landkreis zusammengefasst.<\/p>\n\n\n\n Weiter Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landkreises Germersheim in einer detaillierten \u00dcbersicht<\/a>.<\/p>\n\n\n\n Ihr Liebe Freisbacher, seit Dienstag, 24. M\u00e4rz, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":964,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[68,69,65,23],"yoast_head":"\n
Peter Gauweiler<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"